Architekt darf sich nur nennen, wer in der Architektenliste des Landes Niedersachsen oder eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.
Voraussetzung für die Eintragung ist ein Architekturstudium das mit akademischen Grad Dipl.- Ing. abgeschlossen wird, sowie eine mindestens 2- jährige Tätigkeit in den Berufsaufgaben.
Der Architekt ist unabhängig ausschließlich für Sie, den Bauherrn, tätig. Er vertritt Ihre Interessen gegenüber Dritten (Ämtern, Baufirmen, Fachplanern usw.). Abgesehen von dem ihm zustehenden Honorar wird und darf er keine finanziellen Ziele verfolgen.
Er steht ausschließlich in Ihrem Dienste.
Sie kommen mit Ihrer Idee zu mir, ich höre Ihnen zu, lerne Ihre Vorstellungen und Ideen kennen und kann Sie kompetent beraten.
Anhand der Leistungsphasen stellt sich meine Tätigkeit für Sie folgend dar:
Was soll gebaut oder umgebaut werden?
Welche Nutzung soll das Gebäude haben?
Hat der Bauherr schon Vorstellungen vom Baukörper?
Gibt es bestimmte Stile, die dem Bauherren gefallen?
Zu wann ist die Fertigstellung geplant?
Wieviel darf es kosten?
Lage des Grundstücks?
Ist die Maßnahme laut Bebauungsplan zulässig?
Unter Berücksichtigung der Grundlagen entwickel ich für Sie einen Vorentwurf. Alternativen werden aufgezeigt, mit Ihnen diskutiert, evtl. verworfen. Vor- und Nachteile, Materialien, Technik, Gestaltung, Konstruktion, Formen, Farben........ werden besprochen bis ein individuell Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen gerechtes Gebäude entsteht.
Zeitlose Architektur, die auch in vielen Jahren noch ansprechend ist, Ihren jetzigen Bedürfnissen genügend unter Berücksichtigung späterer Ausbaustufen.
Steht das Konzept, lege ich Ihnen eine Entwurfsplanung im Maßstab 1:100 vor. Diese Planung beinhaltet die Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte und die Lage auf dem Grundstück.
Auf dieser Grundlage erstelle ich eine Kostenberechnung.
Handelt es sich um einen Neubau oder werden Arbeiten an tragenden Konstruktionen vorgenommen, wird in dieser Phase ein Statiker hinzugezogen.
Entspricht die Planung Ihren Vorstellungen, wird die Baumaßnahme bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt. Wird die Baugenehmigung erteilt, kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Existiert für Ihr Grundstück auf dem Sie z.B. ein Einfamilienhaus bauen wollen ein Bebauungsplan,
braucht das Vorhaben, wenn Sie mit einem Architekten bauen, lediglich angezeigt werden. Mit dem Bau kann in der Regel sofort begonnen werden.
Die Baupläne sind für die Baufirmen auf dem Bau bestimmt. In diesen Plänen sind alle erforderlichen Angaben enthalten. So fließen die Beiträge der Fachplaner (Statiker, Elektroplaner, Heizungs- und Sanitärplaner) mit ein. Änderungen, seien sie vom Bauherrn gewünscht oder planerisch notwendig, fließen mit ein.
Die Baupläne werden im Maßstab 1:50 gezeichnet. Detailpunkte je nach Erfordernis bis 1:1.
Die Bauzeichnungen dienen der Massenermittlung für die einzelnen Gewerke (Mauerarbeiten, Zimmerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Tischlerarbeiten, Elektroarbeiten........) für welche Ich die Leistungsverzeichnisse aufstelle. Die Leistungsverzeichnisse werden an verschiedene Firmen verschickt.
Die zurückkommenden Angebote lassen sich vergleichen und der günstigste Bieter kann den Auftrag erhalten. In dieser Phase besteht noch einmal die Möglichkeit, die Kosten zu beeinflussen.
Während der Baumaßnahme koordiniere und kontrolliere ich den Ablauf der Bauarbeiten. Bei mir laufen alle Fäden zusammen. So kann ich Einfluß nehmen, wenn Sie noch Änderungswünsche haben.
Eingehende Rechnungen werden von mir geprüft, ggf. beanstandet und zur Zahlung durch Sie freigegeben. Es findet eine ständige Kosten- und Qualitätskontrolle statt.
Ich sorge dafür, daß Ihr Bauwerk mängelfrei nach Ihren Vorstellungen zu den ermittelten Kosten und dem angepeilten Fertigstellungstermin übergeben wird
Nach Fertigstellung werden die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme ermittelt.
Sie erhalten einen Satz aktueller Pläne, die den Zustand Ihres Baus bei Einzug dokumentieren.
Sie können einziehen.