Den Energieausweis brauchen alle Wohnungen und
Wohngebäude, wenn sie vermietet oder verkauft
werden.
Der Energieausweis soll dem Verbraucher einen
Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergie-
effizienz des Gebäudes ermöglichen.
Er kann sehen, ob es sich um eine „Energie-
schleuder“ handelt oder nicht.
Eine schlecht gedämmte Gebäudehülle
und veraltete Heiztechnik sind Ursache
für hohe Energiekosten.
Begutachtung des zu sanierenden/ umzubauenden Gebäudes
Der Ist- Zustand wird vor Ort ermittelt.
Ermittlung wesentlicher Gebäudemerkmale. Es wird unter anderem festgestellt welche energetischen Schwachstellen (Wärmebrücken und Leckagen), Baumängel, veraltete Haustechnik, bauliche Schäden, sonstige Sanierungstaus vorliegen.
Der Ist- Zustand wird festgehalten und dokumentiert.
Erstellung der Energiebilanz des noch nicht sanierten Objektes.
Häufig existieren bei alten Gebäuden noch Baupläne. Sollte dies nicht der Fall sein, muß ein Aufmaß gemacht werden, um planerisch weitere Schritte einzuleiten (Umbau, Erweiterung, Bauantrag).
Sanierungs/ -Umbaubeschreibung
Es werden konstruktive Sanierungskonzepte entwickelt:
Diese könnten sein:
Erstellung der Energiebilanz gemäß Sanierungskonzept.
Kostenschätzung der empfohlenen Maßnahmen
Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahmen. Um die Kosten bereits in der Planungsphase im Griff zu haben, ist eine detaillierte Kostenschätzung erforderlich.
Finanzierung und Förderung
Die jeweiligen Sanierungs-/ Umbaumaßnahmen werden den entsprechenden Maßnahmenpaketen der KfW Förderbank Bank zugeordnet. Ziel ist es, eine CO2- Ersparnis von mind. 40 kg/m²a zu erreichen, um den zinsgünstigen Vorteil des CO2- Gebäudesanierungsprogramms zu nutzen.
Ausstellen des Energiebedarfsausweises und/oder des Energieausweises (Energiepass).