ENERGIEBERATUNG

DER ENERGIEAUSWEIS (ENERGIEPASS)
WIRD  2008 PFLICHT !

Den Energieausweis brauchen alle Wohnungen und
Wohngebäude, wenn sie vermietet oder verkauft
werden.
Der Energieausweis soll dem Verbraucher einen
Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergie-
effizienz des Gebäudes ermöglichen.
Er kann sehen, ob es sich um eine „Energie-
schleuder“ handelt oder nicht.


IST IHR HAUS IN DIE JAHRE GEKOMMEN ?


Eine schlecht gedämmte Gebäudehülle
und veraltete Heiztechnik sind Ursache
für hohe Energiekosten.

SENKEN SIE JETZT IHRE ENERGIEKOSTEN!


BESTANDTEILE DER ENERGIEBERATUNG


Begutachtung des zu sanierenden/ umzubauenden Gebäudes


Der Ist- Zustand wird vor Ort ermittelt.

Ermittlung wesentlicher Gebäudemerkmale. Es wird unter anderem festgestellt welche energetischen Schwachstellen (Wärmebrücken und Leckagen), Baumängel, veraltete Haustechnik, bauliche Schäden,  sonstige Sanierungstaus vorliegen.
Der Ist- Zustand wird festgehalten und dokumentiert.

Erstellung der Energiebilanz des noch nicht sanierten Objektes.

Häufig existieren bei alten Gebäuden noch Baupläne. Sollte dies nicht der Fall sein, muß ein Aufmaß gemacht werden, um planerisch weitere Schritte einzuleiten (Umbau, Erweiterung, Bauantrag).


Sanierungs/ -Umbaubeschreibung

Es werden konstruktive Sanierungskonzepte entwickelt:

Diese könnten sein:

  • Erneuerung der Heizungsanlage/ Warmwasserbereitung
  • Wärmedämmung der äußeren Hüllfläche des Gebäudes (Wand, Boden, Dach)
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Beseitigen der Wärmebrücken
  • Grundrissoptimierung
  • Alternative Energien (Solattechnik, Wärmerückgewinnung uw.)

Erstellung der Energiebilanz gemäß Sanierungskonzept.


Kostenschätzung der empfohlenen Maßnahmen

Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahmen. Um die Kosten bereits in der Planungsphase im Griff zu haben, ist eine detaillierte Kostenschätzung erforderlich.


Finanzierung und Förderung

Die jeweiligen Sanierungs-/ Umbaumaßnahmen werden den entsprechenden Maßnahmenpaketen der KfW Förderbank Bank zugeordnet. Ziel ist es, eine CO2- Ersparnis von mind. 40 kg/m²a zu erreichen, um den zinsgünstigen Vorteil des CO2- Gebäudesanierungsprogramms zu nutzen.

Ausstellen des Energiebedarfsausweises und/oder des Energieausweises (Energiepass).





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